Positionspapier des Deutschen Landkreistages „Rechtsvereinfachung bleibt ein Dauerprojekt - 14 Vorschläge für das SGB II“
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts und des Verfahrensrechts im SGB II wiederholt eigene Ansätze, Überlegungen und Formulierungsvorschläge in die politische Diskussion eingebracht.
In den Jahren 2019 und 2020 hat die DLT-Hauptgeschäftsstelle zusammen mit den Landesverbänden Vorschläge zur Rechtsvereinfachung erarbeitet.
Auf dieser Grundlage schlägt der DLT im Rahmen eines 11. SGB II-Änderungsgesetzes weitere Schritte
- zu mehr Bürgerfreundlichkeit,
- zur Vermeidung unnötiger Bürokratie und
- zum nachhaltigen Einsatz knapper werdender Ressourcen
vor.
Das DLT-Forderungspapier „Rechtsvereinfachung bleibt ein Dauerprojekt - 14 Vorschläge für das SGB II“ behandelt folgende Themen:
- Bagatellgrenze für Rückforderungen
- Temporäre Bedarfsgemeinschaft
- Vermutung der Bedarfsdeckung
- Vertikale Einkommensanrechnung
- Anrechnung von Einkommen im Folgemonat
- Saldierung von Nachzahlungen und Erstattungen
- Rechtssichere KdU-Konzepte
- Verrechnung von Rückzahlungen und Guthaben
- Zahlung von KdU an den Vermieter
- Präzisierung bei den Mitwirkungspflichten
- Gesundheitliche Bedarfe dem SGB V zuordnen
- Einheitliches Sanktionsinstrumentarium
- Rückforderungen optimieren
- Überprüfungsanträge nur noch bis zu einem Jahr
Das Positionspapier ist am 23. März 2021 vom Präsidium des DLT beschlossen worden.